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Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) beschlossen.
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats.
Die Regelungen des PSG III sollen ganz überwiegend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Erste Informationen finden Sie unter http://www.bmg.bund.de/ministerium/meldungen/2016/psg-iii-kabinett.html
NEWS - 24-h-Pflege - Stefan Schilling

